DIE REINIGUNG DER FAHRZEUGE IN DER WASCHANLAGE ERFOLGT UNTER ZUGRUNDELEGUNG NACHFOLGENDER BEDINGUNGEN:
Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder vom Personal sind zu beachten.
Für einzelne Fahrzeugtypen können ergänzende Bedingungen gelten. Bitte beachten Sie den Aushang im Bürofenster.
Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Auch bei ordnungsgemässer Durchführung einer Autowäsche kann es zu Schäden am Fahrzeug kommen.
Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
Antennen bitte einschieben oder entfernen. Biegsame Antennen können, auf eigenes Risiko, montiert bleiben. Wir empfehlen Seitenspiegel einzuklappen und Mercedessterne umzulegen. Sollte unser Personal diese Tätigkeiten durchführen, lehnen wir die Haftung für Beschädigungen ab.
Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
Wenn Sie von unserem Waschstandard abweichende Wünsche haben, diese bitte vor jeder Wäsche mitteilen. Bitte verwenden Sie auf unserem Betriebsgelände keine säurehaltigen Felgenreiniger. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht erhöhte Rutschgefahr.
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Das Betriebsgelände ist Video überwacht.